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Unsere Leistungen

Die Leistungen

Wir decken das gesamte Leistungsspektrum ab:

Ob Grund- (SGB XI) und Behandlungspflege (SGB V), hauswirtschaftliche Versorgung oder zusätzliche und spezielle Dienstleistungen - bei medicus sind Sie in den besten Händen.

Unser Spezialgebiet sind u.a. an Demenz Erkrankte. Durch eine engmaschige Zusammenarbeit mit unseren Partnern und den Angehörigen, können wir auch in diesem Bereich einen professionellen und lückenlosen Pflegeprozess gewährleisten.

1. Grundpflege (SGBXI)
Tätigkeiten des täglichen Lebens. Körperpflege (Baden, Duschen, Waschen) An- und Auskleiden, aufstehen, zu Bett gehen. Bei Bedarf auch Hilfe bei der Nahrungsaufnahme.

2. Behandlungspflege (SGBV)
Leistungen, die vom behandelnden Arzt - ähnlich wie ein Rezept - verordnet werden. Verbandswechsel, Blutdruck- und Zuckerkontrolle, Abgabe von Medikamenten, das Anziehen von Kompressionsstrümpfen, Infusionstherapie, Heimbeatmung.

3. Hauswirtschaftliche Versorgung
Einkaufen, Nahrungszubereitung, leichte Reinigungsarbeiten des unmittelbaren Lebensbereiches, abspülen, Wäsche waschen.

4. MEDICUS Dienstleistungen
Leistungen, die den Angehörigen teil- oder zeitweise Arbeit abnehmen oder ihnen eine kleine Verschnaufpause ermöglichen. Mobiler Essensdienst, Urlaubsverhinderungspflege z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei Verhinderung der Pflegeperson, Nacht- und Wochenendbetreuung, Urlaubsvertretungen, Begutachtungen für Pflegekassen (bei Erhalt von Geldleistungen) und Vieles mehr. Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen selbstverständlich stets einen transparenten Kostenvoranschlag.


24-Stunden Versorgung! JA!
Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch diese Leistungen in der häuslichen Krankenpflege mit unserem Fachpersonal an.

Wichtig!
Lassen Sie sich in jedem Fall eine Kostenvoranschlag und vor allen Dingen eine Pflegeplanung erstellen. In den seltensten Fällen wird ihre Krankenkasse die gesamten Kosten dieser Leistungen übernehmen.



Pflege bei Urlaub oder Verhinderung


Der Gesetzgeber hat im (Sozialgesetzbuch) SGB XI. die Urlaubsverhinderungspflege geregelt. Sie erhalten diese Leistung durch einen Antrag bei der Krankenkasse des Pflegebedürftigen.

Die Urlaubsverhinderungspflege wird bei Verhinderung der Pflegeperson, wie z.B. bei einen Urlaub, Krankenhausaufenthalt, Reha oder Arbeitsüberlastung der Pflegeperson zusätzlich innerhalb von 12 Monaten gewährt.

Bei einer vorhandenen Pflegestufe, ist es auf Antrag bei der Krankenkasse möglich einen Zuschuss von der Krankenkasse zum vorhandenen Pflegegeld z.B. (Stufe I 440,00 €) von bis zu 1.510,-€ bei einer ambulanten Versorgung durch einen Pflegedienst zu erhalten.

Diesen Betrag könnten sie hintereinander, oder innerhalb von 12 Monaten in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür ist:

a) eine bestehende Pflegestufe I, II oder III.
b) der verfügbare Betrag wurde innerhalb der letzten 12 Monate noch nicht voll ausgeschöpft.
c) ein zugelassener Pflegedienst, wie medicus Ambulanter Pflegedienst, München erbringt die Leistungen.
d) der Pflegedienst medicus Ambulanter Pflegedienst, München erstellt einen individuellen Kostenvoranschlag und rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Ein Antrag auf Kostenübernahme sollte rechtzeitig vor Verhinderung der Pflegperson / Urlaub/ Krankheit bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden, auf eine schriftliche Genehmigung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist zu achten. Hierzu gibt es auch Ausnahmeregelungen. Bei der Antragstellung sind wir Ihnen gerne behilflich.

Ein Hinweis:

Leistungen der Urlaubsverhinderungspflege laufen unabhängig von den vorhandenen Leistungen der Pflegestufe (Geld und /oder -Sachleistung). Dieser Anspruch ist auch dann möglich, wenn Sie den Pflegebedürftigen zum Beispiel dreimal die Woche von medicus Ambulanter Pflegedienst, München, professionell versorgen lassen und die hauptsächlichen Arbeiten wie Kochen, Wäsche waschen, Hilfe beim Anziehen, Spazieren gehen, Arztbesuche sonst immer selbst durchführen. Es geht also darum, die Lücke für den Pflegenden während der Verhinderung zu ergänzen.

Beispiel:

Stufe I - 440,00 € (Diese Leistung beinhaltet ca. 3 -4 x wöchentlich z.B. Grundpflege)

Urlaubsverhinderungspflege +1.510,00 € + 440,00 €

Haftung/Gültigkeit

Alle enthaltenen Preise und Informationen in dieser Internet Web-Präsentation sind stets freibleibend und unverbindlich. Die hier eingebrachten Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Eine Gewährleistung für die Durchsetzung oder die Gültigkeit der Ansprüche übernimmt medicus Ambulanter Pflegedienst ausdrücklich nicht. Es sind immer die jeweiligen Kostenträger für die Genehmigung und Durchführbarkeit zuständig.


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