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Alle Leistungen der Grundpflege (SGB XI), Behandlungspflege (SGB V) und hauswirtschaftlichen Versorgung sowie bestimmte medicus Dienstleistungen kann Ihnen bei Bedarf Ihr Arzt verschreiben.
Die endgültige Genehmigung erteilt der Leistungsträger z.B. die Krankenkasse. Als Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen ist es uns möglich, direkt und unbürokratisch mit Ihrer Krankenkasse abzurechnen und Sie ohne Wartezeit aufzunehmen. Sollten Sie Betreuung wünschen oder benötigen, die über die Leistungen Ihrer Pflegekasse hinaus geht, stehen wir gerne zu einem kostenlosen Informationsgespräch zur Verfügung.
Einen Auszug der Preise entnehmen Sie bitte beiliegender Formularsammlung.
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