Würdevolle Pflege in gewohnter Umgebung.

Stets in besten Händen.

mit dem medicus Pflegedienst München

Gerne rufen wir Sie zurück:

Ob Grund- und Behandlungspflege, Hauswirtschaft, Geriatrie, psychologische Begleitung, Demenzbetreuung, Diabetes, Sterbebegleitung oder spezielle Dienstleistungen – bei medicus Pflegedienst München sind Sie stets in besten Händen.

Wir bieten eine individuelle, ambulante Rundum-Vervorgung: angefangen von der Grundversorgung über die Unterstützung bei Tätigkeiten des täglichen Lebens, der Behandlungspflege wie z.B. Wundversorgung, bis hin zu hauswirtschaftlichen Leistungen. Zusätzlich bieten wir Angehörigen unterstützende Dienste und Hilfsleistungen wie z. B. die Pflege bei Urlaub oder Verhinderung.

Grundpflege

Hilfe bei Tätigkeiten des täglichen Lebens:

  • An- und Auskleiden
  • Aufstehen und zu Bett gehen
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Körperpflege (Baden, Duschen, Waschen, Toilette)

Behandlungspflege

Leistungen die vom behandelnden Arzt verschrieben werden:

  • Abgabe von Medikamenten
  • Verabreichen von Insulin s. c.
  • Blutzuckerkontrolle
  • Infusionstherapie
  • Katheterwechsel
  • Verbandswechsel
  • Wundversorgung
  • Hilfe beim An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen

Haushaltshilfe

Hilfe in der hauswirtschaftlichen Versorgung:

  • Abspülen, Wäsche waschen
  • Einkaufen
  • Leichte Reinigungsarbeiten des unmittelbaren Lebensbereiches
  • Wechseln der Bettwäsche etc.

Zusatz-Leistungen

Leistungen, die den Angehörigen teil- oder zeitweise Arbeit abnehmen:

  • Arztbesuche
  • Pflegeergänzende Leistung z.B. Entlastung der Pflegeperson / Betreuung § 45 SGB XI (125,00 EUR.)
  • Ergotherapie (z.B. nach Schlaganfall)
  • Fußpflege, Friseur, Krankengymnastik
  • Friedhofsfahrten, Spaziergänge
  • Kompetente psychologische Betreuung
  • Mobiler Essensdienst
  • Nacht- oder Wochenendbetreuung
  • Pflegeberatung bei Bezug von Pflegegeld
  • Verhinderungspflege zu Hause, z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt, Urlaub oder bei Verhinderung, Überlastung der Pflegeperson

Urlaubspflege

Pflege bei Urlaub oder Verhinderung:

Der Gesetzgeber hat im SGB XI (Sozialgesetzbuch) §39 die Verhinderungspflege geregelt. Sie erhalten diese Leistung durch einen Antrag bei der Krankenkasse des Pflegebedürftigen.

Die Verhinderungspflege wird bei Verhinderung der Pflegeperson, wie z.B. bei einen Urlaub, Krankenhausaufenthalt, Reha oder Arbeitsüberlastung der Pflegeperson zusätzlich innerhalb eine Kalenderjahres gewährt.