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Kassenleistungen

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Leistungen ab 2017 (Angaben in Euro und ohne Gewähr)

Pflegegeld

Pflegegrad 1

-

 

Pflegegrad 2

316 € pro Monat

 

Pflegegrad 3

545 € pro Monat

 

Pflegegrad 4

728 € pro Monat

 

Pflegegrad 5

901 € pro Monat

Häusliche Pflege

Pflegegrad 1

(kann nur der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € verwendet werden)

 

Pflegegrad 2

689 € pro Monat

 

Pflegegrad 31.298 € pro Monat

 

Pflegegrad 41.612 € pro Monat

 

Pflegegrad 51.955 € pro Monat

Verhinderungspflege

Pflegegrad 2 bis 5

1.612 € pro Jahr (max. 2.418 € ohne Kurzzeitpflege)

Kurzzeitpflege

Pflegegrad 2 bis 5

1.612 € pro Jahr (max. 3.224 € ohne Verhinderungspflege)

Tages-/Nachtpflege

Pflegegrad 1

(kann nur der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € verwendet werden)

 

Pflegegrad 2

689 €

 

Pflegegrad 3

1.298 €

 

Pflegegrad 4

1.612 €

 

Pflegegrad 5

1.995 €

Vollstationäre Pflege

Pflegegrad 1

(kann nur der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 verwendet werden)

 

Pflegegrad 2

770 €

 

Pflegegrad 3

1.262 €

 

Pflegegrad 4

1.775 €

 

Pflegegrad 52.005 €

Wann erhalte ich Pflegegeld?

Versicherte erhalten Pflegegeld, wenn die Pflege durch selbst beschaffte Personen, z.B. Angehörige, in geeigneter Weise übernommen wird. In diesem Fall wird dann entsprechend des Pflegegrades, siehe oben, ein fester Betrag auf das Konto des Leistungsempfängers überwiesen, mit dem er seine Pflege strukturieren kann.

Pflegesachleistung

Diese werden von einem Pflegedienst, der die Leistungen in der häuslichen Umgebung erbracht hat und einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse hat, direkt abgerechnet. Beträge der Pflegesachleistungen siehe auch Leistungen der Krankenkassen.

Pflegehilfsmittel

Die Kosten hierfür werden übernommen, wenn sie nicht bereits durch einen anderen Leistungsträger gewährt wurden. Unter Pflegehilfsmitteln versteht man z.B. Gehwagen, Toilettenstuhl, Badewannenlifter, Pflegebett. Hierfür ist ein Hilfsmittelrezept von Arzt notwendig.

Es werden aber auch Desinfektionsmittel und Pflegehandschuhe (bis zu 40 Euro) übernommen. Diese müssen über den Lieferanten (Apotheke, Sanitätshaus oder Vertragspartner der Kasse) beantragt werden.

Zuschüsse zu wohnraumverbessernden Maßnahmen

Die Pflegeversicherung gewährt auf Antrag und Einreichung eines Kostenvoranschlages bis zu 4.000,- € je Maßnahme, wenn dadurch die Selbstständigkeit oder die Pflege ermöglicht oder erleichtert wird.